Google Fonts und Datenschutz: Schriften lokal einbinden
Webschriften prägen das Erscheinungsbild einer Website. Werden Google Fonts direkt von Google-Servern geladen, stellt der Browser beim Seitenaufruf eine Verbindung zu Google her. Dabei wird technisch unter anderem die IP-Adresse des Besuchers übertragen.
Für viele Unternehmenswebsites ist die einfachste Lösung deshalb: benötigte Schriftdateien lokal auf dem eigenen Webauftritt bereitstellen.
Warum die externe Einbindung problematisch sein kann
Das Landgericht München I entschied am 20. Januar 2022 in einem konkreten Fall, dass die automatische Übermittlung einer dynamischen IP-Adresse an Google durch extern geladene Google Fonts ohne Einwilligung das Persönlichkeitsrecht verletzte. Das Gericht verwies ausdrücklich darauf, dass sich die Schriften auch lokal nutzen lassen.
Das Urteil ist keine pauschale Aussage über jede denkbare Einbindung. Es zeigt aber, warum eine technisch vermeidbare Drittverbindung ein unnötiges Risiko sein kann.
Die Entscheidung des LG München I ist im bayerischen Bürgerservice veröffentlicht.
So erkennen Sie extern geladene Google Fonts
Prüfung im Browser
- Öffnen Sie die Website in einem privaten Browserfenster.
- Öffnen Sie die Entwicklerwerkzeuge.
- Wechseln Sie in den Bereich „Netzwerk“.
- Laden Sie die Seite neu.
- Suchen Sie nach
fonts.googleapis.comundfonts.gstatic.com.
Werden diese Domains kontaktiert, lädt die Seite Dateien von Google nach. Dieselbe Netzwerkprüfung hilft auch bei der Frage, ob Ihre Website einen Cookie-Banner benötigt.
Prüfung im Quellcode
Suchen Sie zusätzlich nach Einbindungen wie:
<link rel="stylesheet" href="https://fonts.googleapis.com/...">
Auch @import-Regeln in CSS-Dateien oder Erweiterungen eines Redaktionssystems können die Verbindung herstellen.
Google Fonts lokal einbinden
1. Benötigte Varianten festlegen
Laden Sie nur Schriftstärken und Schriftschnitte herunter, die im Design tatsächlich verwendet werden. Weniger Dateien bedeuten weniger Daten und meist kürzere Ladezeiten.
2. Lizenz und Quelle dokumentieren
Viele Schriften im Google-Fonts-Katalog stehen unter freien Lizenzen. Prüfen und dokumentieren Sie trotzdem die Lizenz der konkreten Schriftfamilie und bewahren Sie die Lizenzdatei auf.
3. Dateien auf dem eigenen Webspace ablegen
Für moderne Browser eignet sich in der Regel das Format WOFF2. Legen Sie die Dateien in einem eigenen Schriftordner ab.
4. Schriften per CSS definieren
@font-face {
font-family: "Beispielschrift";
src: url("/fonts/beispielschrift-regular.woff2") format("woff2");
font-style: normal;
font-weight: 400;
font-display: swap;
}
5. Externe Einbindung entfernen
Entfernen Sie danach alle bisherigen Links und @import-Regeln zu Google Fonts. Bei WordPress können Theme oder Erweiterungen zusätzliche Einbindungen erzeugen.
6. Erneut testen
Leeren Sie Zwischenspeicher und laden Sie die Website in einem privaten Fenster. Prüfen Sie im Netzwerkbereich, ob die Google-Domains wirklich verschwunden sind.
Häufige Fehler bei der Umstellung
- Die externe Einbindung bleibt zusätzlich zur lokalen Datei aktiv.
- Ein Plugin lädt dieselbe Schrift später erneut von Google.
- Es werden unnötig viele Schriftschnitte ausgeliefert.
- Fallback-Schriften fehlen, sodass Texte beim Laden springen.
- Lizenzhinweise werden nicht dokumentiert.
- Nur die Startseite wird geprüft, obwohl Unterseiten andere Erweiterungen laden.
Was TTT Digital verwendet
Auf ttt-digital.de wird Geist Sans als lokale WOFF2-Datei ausgeliefert. Der Browser muss dafür keine Schriftdatei bei Google abrufen. Dasselbe Vorgehen lässt sich auf Kundenwebsites übertragen, sofern die Lizenz der gewünschten Schrift eine lokale Nutzung erlaubt. Wie wir Websites erstellen und betreuen, beschreiben wir unter Leistungen.
Fazit
Lokale Webschriften reduzieren unnötige Drittverbindungen und geben Ihnen mehr Kontrolle über Verfügbarkeit und Ladeverhalten. Die Umstellung sollte vollständig getestet und in der technischen Dokumentation festgehalten werden.
Schriften sind nur ein Baustein. Karten, Videos, Formulare und andere eingebundene Dienste prüfen Sie mit unserer DSGVO-Checkliste für Unternehmenswebsites.
Offizielle Grundlagen
- LG München I, Urteil vom 20. Januar 2022, 3 O 17493/20
- Datenschutz-Grundverordnung bei EUR-Lex
- Orientierungshilfen der Datenschutzkonferenz
Stand: 4. August 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
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Tom Trögler
Inhaber von TTT Digital in Neuried. Konzeption, Umsetzung und laufende Betreuung kommen aus einer Hand.
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